Martin Mittag: „Auf Grundlage des Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes werden hierbei von den veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 2.345.000 Euro voraussichtlich etwa 2.115.000 Euro zuwendungsfähig sein. Für den Ausbau der Kreisstraße CO19 nördlich Gemünda mit der Erneuerung der Kreckbrücke werden deshalb auf Grundlage eines Förderungssatzes von 75 Prozent bis zu 1.580.000 Euro an Zuwendung zu dieser Maßnahme in Aussicht gestellt.“
„Es freut mich“, so Martin Mittag, „dass mit diesen Zuwendungen deutlich zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in und um die anliegenden Gemeinden beigetragen wird. Die Bayerische Staatsregierung erweist sich auch in diesen finanziell kritischen Zeiten als verlässlicher Partner unserer Gemeinden in Stadt und Landkreis Coburg.“
Gemäß Informationen des bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr wird die Regierung von Oberfranken nun ermächtigt, Bewilligungen bis zu diesem Betrag auszusprechen und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel in den einzelnen Haushaltsjahren entsprechend dem Baufortschritt Zahlungen zu leisten sowie auch die erforderlichen Bewilligungsbedingungen festzusetzen.