Bis spätestens morgen, Donnerstag 26.03.2020, müssen sich betroffene Unternehmen formlos unter Bezug auf die Notlage durch die Corona-Krise an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden, welche ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, um sich diese für den Monat März stunden zu lassen. Eine Stundung für Betroffene ist für die Monate März und April möglich.
Einen Musterantrag findet ihr hier:
https://www.bayreuth.ihk.de/…/60…/sv-vorlage2-word-data.docx