Dies war bereits im Oktober letzten Jahres zwischen der Bayerischen Staatsregierung und den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart und in Anlehnung an die bewährte Systematik der Gewerbesteuerkompensation festgelegt sowie im Haushalt 2021 entsprechend hinterlegt worden. Der Schwerpunkt wurde dabei auf Wunsch der kommunalen Spitzenverbände auf Kurorte gelegt, da sich bei den Kurbeiträgen und Kurtaxen die Auswirkungen der Pandemie durch das Fernbleiben der Übernachtungsgäste unmittelbar und sofort niedergeschlagen haben. Für den Ausgleich von Mindereinnahmen bei Kurbeiträgen und Kurtaxen wurden daher insgesamt in Bayern 8 Millionen Euro, für Ausfälle bei Fremdenverkehrsbeiträgen 2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Berechnungsgrundlage ist jeweils die Differenz zwischen dem Durchschnitt der Einnahmen der Jahre 2017 bis 2019 und den Soll-Einnahmen 2020.
„Mit dieser finanziellen Unterstützung“, so Mittag weiter, „stellt sich der Freistaat Bayern eng an die Seite seiner Kurorte und Fremdenverkehrsgemeinden, hält Wort und zahlt die Zuweisungen in voller Höhe zum 31. Mai 2021 aus. Dies ist ein weiterer wichtiger Beitrag, damit die bayerischen Kur- und Fremdenverkehrsorte handlungsfähig und für Touristen aus aller Welt attraktiv bleiben.“
Die zur Berechnung erforderlichen Daten hatten die Gemeinden zuvor an das Landesamt für Statistik gemeldet. Dabei zeigte sich, dass die Mindereinnahmen im Jahr 2020 mit insgesamt knapp 18 Millionen Euro geringer ausgefallen waren, als aufgrund der Entwicklung der Pandemie zu erwarten war. Mit den 8 Millionen Euro kann bei Kurbeiträgen und Kurtaxen nun sogar der Großteil der gemeldeten Mindereinnahmen von gut 11 Millionen Euro abgedeckt werden.