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23.07.2021 | mk

Über 4 Millionen Euro aus gemeinsamer Bund-Länder-Städtebauförderung für die Region Coburg

 Landtagsabgeordneter Martin Mittag freut sich mitzuteilen, dass aus verschiedenen gemeinsamen Förderprogrammen zum Städtebau von Bund und Freistaat insgesamt 4.015.000 Euro in die Region Coburg fließen.

 Martin Mittag: „Im Rahmen dieser Bund-Länder-Städtebauförderung unterstützt der Freistaat Bayern bayerische Kommunen bei der Stärkung ihrer Ortszentren, der Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Revitalisierung von Brachflächen. Besonders freut mich, dass auch wieder einige Gemeinden aus der Region Coburg dabei mit entsprechenden Fördermitteln bedacht werden. So können auch wir in Stadt und Landkreis Coburg hierdurch einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen und damit auch klimagerechten Stadterneuerung leisten.“

Im Einzelnen erhalten aus dem Teilprogramm „Lebendige Zentren“ im Rahmen der „Initiative Rodachtal“ Ahorn 60.000 Euro und Bad Rodach 210.000 Euro. Die Stadt Coburg erhält für ihre Innenstadt 1,44 Millionen Euro. Nach Neustadt b.Coburg gehen für seinen Stadtkernbereich 1.556.000 Euro und Sonnefeld bekommt für den Ortskern 539.000 Euro. Aus dem Teilprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ der Städtebauförderung erhält zudem Coburg für Wüstenahorn 210.000 Euro. 

Insgesamt stehen in den drei Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ rund 200 Millionen Euro für 486 Städte und Gemeinden zur Verfügung. „Für diese finanzielle Unterstützung danke ich sowohl den Abgeordneten des Deutschen Bundestags“, so Mittag weiter, „sowie allen meinen Kolleginnen und Kollegen des Bayerischen Landtags, die sich zusammen mit mir dafür eingesetzt haben.“

Mit Mitteln aus der Städtebauförderung unterstützen der Bund und der Freistaat Bayern die Kommunen bei der Erstellung von Konzepten und Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung, Stärkung und Revitalisierung ihrer Zentren und Quartiere. Förderschwerpunkte sind bauliche Anpassung der städtischen Infrastruktur, Wiedernutzung von Industrie-, Gewerbe- oder Militärbrachen, Erhaltung von Gebäuden mit baukultureller Bedeutung und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds und des öffentlichen Raums. Der Fördersatz beträgt in der Regel 60 Prozent. Interkommunale Zusammenarbeit und Maßnahmen im Bereich von Erhaltungssatzungen können von einem Fördersatz von bis zu 80 Prozent profitieren. Für Gemeinden, die Flächen schonen, erhöht der Freistaat Bayern den Fördersatz auf 80 Prozent, bei besonders finanz- und strukturschwachen Gemeinden sogar auf bis zu 90 Prozent.